Missstände aufdecken und die Organisation verbessern
Ein Whistleblower-Portal ist ein wichtiger Bestandteil jeder Organisation, die Missstände im Arbeitsumfeld aufdecken möchte. Es bietet Mitarbeitern und anderen Personen eine sichere und anonyme Möglichkeit, Hinweise auf Korruption, Betrug oder andere illegale oder unmoralische Handlungen zu geben.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat die gesetzliche Lage zum Whistleblowing in Deutschland verbessert. Das HinSchG bietet Hinweisgebern einen umfassenden Schutz vor Repressalien.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien regelt. Das Gesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um.
Das HinSchG gilt für alle Organisationen, die um die 50 Mitarbeiter beschäftigen. Es schützt Hinweisgeber, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht erlangen und diese melden.
Die wichtigsten Neuerungen durch das HinSchG sind:
Die Umsetzung des HinSchG ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern in Deutschland. Die neuen Regelungen bieten Hinweisgebern nun einen deutlich stärkeren Schutz vor Repressalien und erleichtern ihnen den Zugang zu externen Meldestellen.
Unser Whistleblower-Portal erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet Ihnen folgende Vorteile:
Mit unserem Whistleblower-Portal können Sie sicherstellen, dass Missstände in Ihrer Organisation aufgedeckt werden und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn Sie etwas Verdächtiges beobachten, zögern Sie nicht – mit Ihrem Hinweis können Sie dazu beitragen, dass Ihre Organisation ethischer und gerechter wird.
Nutzen Sie unser Whistleblower-Portal und machen Sie einen Unterschied!
Fallbearbeitung durch externe Dienstleister
Wenn Sie als Organisation eine externe Fallbearbeitung wünschen, können wir Ihnen gerne dabei helfen. Wir sind ein erfahrenes Team von Juristen und Compliance-Experten, das sich auf die Bearbeitung von Whistleblower-Meldungen spezialisiert hat.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren.
Nein, es ist nicht erforderlich, konkrete Beweise zum Sachverhalt vorzulegen.
Die Beobachtung von auffälligen oder intransparent erscheinenden Vorgängen ist ausreichend.
Unabhängig davon tragen detaillierte Informationen zu der Aufklärung des gemeldeten Sachverhaltes bei, daher sollte die Meldung möglichst viele Details enthalten.
Achten Sie bitte darauf, sich nicht selbst strafbar zu machen, indem Sie selbstständig weitere Recherchen vornehmen.
Die zentrale Meldestelle ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Sie ist dazu da, Hinweise zu potenziellen Verstößen gegen Gesetze und interne Regelwerke aufzunehmen.
Des Weiteren werden keine offensichtlich missbräuchlichen Hinweise untersucht!
Das Melden von wissentlich falschen Hinweisen ist verboten und kann Konsequenzen nach sich ziehen!
Ihr Name, sofern Sie Ihre Identität offengelegt haben und gegebenenfalls Ihre Kontaktdaten, insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, unter der Sie bei eventuellen Rückfragen erreicht werden wollen
der Namen von Personen sowie sonstiger personenbezogener Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen.
Der Arbeitgeber hat innerhalb 7 Tage den Eingang zu bestätigen. Die Bestätigung wird von uns an den Hinweisgeber weitergeleitet.
Weiterhin muss innerhalb von 3 Monaten Mitteilung über die ergriffenen Maßnahmen an den Hinweisgeber erfolgen.
Sollten keine Maßnahmen erfolgen, ist dies den Hinweisgebern auch innerhalb der genannten Frist mitzuteilen.
Jedes Verhalten im Arbeits- oder Geschäftsumfeld, das unter juristischen, aber auch unter ethischen Gesichtspunkten bedenklich wirkt, kann auch gemeldet werden.
Es können schwerwiegende und offenkundige Verletzungen von deutschem und europäischem Recht ebenso Inhalt einer Meldung sein wie Straftaten, die sich gegen die Interessen der Ihres Arbeitgebers richten.
Beispiele sind Diebstahl oder Unterschlagung, Korruption, Untreue, Kreditbetrug oder auch der Missbrauch von Daten.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Auch Sachverhalte, die Verstöße gegen unternehmensinterne Vorgaben wie den Verhaltenskodex sowie ethisches Fehlverhalten beinhalten, können gemeldet werden.
Sollten Sie Fragen haben, die hier noch nicht beantwortet wurden oder uns Feedback zum Portal oder unserem Angebot geben wollen, können Sie dies am besten über unsere Kontaktseite.