Whistleblower-Portal: Sicher, anonym und vertraulich

Missstände aufdecken und die Organisation verbessern

Ein Whistleblower-Portal ist ein wichtiger Bestandteil jeder Organisation, die Missstände im Arbeitsumfeld aufdecken möchte. Es bietet Mitarbeitern und anderen Personen eine sichere und anonyme Möglichkeit, Hinweise auf Korruption, Betrug oder andere illegale oder unmoralische Handlungen zu geben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat die gesetzliche Lage zum Whistleblowing in Deutschland verbessert. Das HinSchG bietet Hinweisgebern einen umfassenden Schutz vor Repressalien.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien regelt. Das Gesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um.

Das HinSchG gilt für alle Organisationen, die um die 50 Mitarbeiter beschäftigen. Es schützt Hinweisgeber, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht erlangen und diese melden.

Die wichtigsten Neuerungen durch das HinSchG sind:

  • Ein erweiterter Anwendungsbereich: Das HinSchG gilt nun auch für Unternehmen, die um die 50 Mitarbeiter beschäftigen.
  • Ein stärkerer Schutz vor Repressalien: Repressalien gegen Hinweisgeber sind nun nicht nur dann verboten, wenn sie nachweislich auf die Meldung zurückzuführen sind, sondern auch dann, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Meldung stehen.
  • Ein verbesserter Zugang zu externen Meldestellen: Hinweisgeber haben nun auch dann Zugang zu externen Meldestellen, wenn ihr Arbeitgeber keine interne Meldestelle eingerichtet hat.

Die Umsetzung des HinSchG ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern in Deutschland. Die neuen Regelungen bieten Hinweisgebern nun einen deutlich stärkeren Schutz vor Repressalien und erleichtern ihnen den Zugang zu externen Meldestellen.

Unser Whistleblower-Portal erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • End-to-End-Verschlüsselung: Ihre Hinweise werden sicher verschlüsselt übertragen und gespeichert, sodass nur Sie und die zuständige Stelle Zugriff darauf haben.
  • Anonyme Meldungen: Sie können Ihre Hinweise anonym abgeben, wenn Sie dies wünschen.
  • Vertrauliche Meldungen: Auch wenn Sie Ihren Namen angeben, werden Ihre Hinweise vertraulich behandelt.
  • Mehrere Sprachen: Unser Portal ist in Deutsch und Englisch verfügbar.

Mit unserem Whistleblower-Portal können Sie sicherstellen, dass Missstände in Ihrer Organisation aufgedeckt werden und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Wenn Sie etwas Verdächtiges beobachten, zögern Sie nicht – mit Ihrem Hinweis können Sie dazu beitragen, dass Ihre Organisation ethischer und gerechter wird.

Nutzen Sie unser Whistleblower-Portal und machen Sie einen Unterschied!

 

Fallbearbeitung durch externe Dienstleister

Wenn Sie als Organisation eine externe Fallbearbeitung wünschen, können wir Ihnen gerne dabei helfen. Wir sind ein erfahrenes Team von Juristen und Compliance-Experten, das sich auf die Bearbeitung von Whistleblower-Meldungen spezialisiert hat.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Erstberatung und Unterstützung bei der Umsetzung des HinSchG
  • Aufnahme und Prüfung von Whistleblower-Meldungen
  • Anonymisierung und Vertraulichkeitsschutz
  • Verfolgung von Hinweisen und Maßnahmen zur Aufklärung von Missständen

Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren.

Unsere Preise

Classic

29€ / Monat*

zzgl. einmaliger Einrichtungsgebühr von 199

Plus

39€ / Monat*

zzgl. einmaliger Einrichtungsgebühr von 299

Premium

69€ / Monat*

zzgl. einmaliger Einrichtungsgebühr von 399

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Muss der Inhalt einer Meldung bewiesen sein?
Welche Inhalte sind nicht für das System geeignet?
Welche personenbezogenen Daten können über mich erhoben werden?
Wie ist der zeitliche Ablauf, nachdem der Hinweis abgegeben wurde?
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