Wenn du eine Meldung an die interne Meldestelle tätigst wird ein*e Case-Manger*in
In jedem Fall wird dir innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs deiner Meldung eine Rückmeldung gegeben. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an dich darf aber nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Alle eingehenden Meldungen werden im Sinne des Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen und der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und sind nur den bearbeitenden Case-Manager*innen zugänglich.